Doppelzaun an der Kunstgrenze

Die Kunstgrenze ist ein Symbol der freundschaftlichen Beziehung zwischen Deutschland und der Schweiz. Durch den doppelten Maschenzaun wird das Kunstwerk jetzt zu einem Symbol der Angst, Abschreckung und Abgeschiedenheit. Für Künstler Johannes Dörflinger ist die Einsperrung seiner Skulpturen ein Alptraum:  Als ob man zu Corona-Zeiten einen Spuck-Wettbewerb austragen wollte. Auf der einen Seite der Gitterzäune Lamas und auf der anderen Seite Alpakas, die ihre Viren verbreiten wollen.  Doch es ist ja nur ein Alptraum. Am Grenzzaun treffen sich vor allem Familien und Paare, die sich sehen und umarmen wollen. Wegen der Grenzschliessung aber nicht dürfen.

Der doppelte Zaun ist gemäss Dörflinger Stiftung nicht nur eine unangemessene Schutzmassnahme gegen die Ausbreitung von Covid-19, sie verletzt auch die Urheberrechte des Künstlers. Deshalb fordert die Dörflinger Stiftung beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den sofortigen Abbruch des Zauns auf Schweizer Seite. Bei der Stadt Kreuzlingen hatte die Stiftung bereits vor einer Woche darum gebeten, dass der Zaun bis zum 14. April 2020 wieder entfernt wird.

Gemäss BV 185 ist die Errichtung eines zweiten Zauns entlang der Kunstgrenze nicht verhältnismässig, zumutbar und notwendig, Die erforderliche Absperrung der EU-Aussengrenze erfolgte bereits am 16. März. Um grosse Menschenansammlungen in Kreuzlingen zu vermeiden, hätte stattdessen das komplette Seeufer abgesperrt werden müssen. Und nicht nur die Grenze zu Deutschland.

Die Errichtung des doppelten Zauns hatte vor allem in Deutschland zu einer enormen Medienresonanz geführt,  mit Tausenden von  Kommentaren in den sozialen Medien. Die Stiftung weist darauf hin, dass durch diese Massnahme auch die Urheberrechte (URG Art 67) des Künstlers verletzt wurden. Ob das jetzt gültige Notrecht soweit gehen darf, ist fraglich. Es entspricht ja so zu sagen einer „Entartung der Kunst“.

Traurig. Durch diese einschneidende Massnahme sind viele Menschen an der Grenze zwischen Kreuzlingen und Konstanz, zwischen Deutschland und der Schweiz betroffen und leiden. Zum Schutz der Bevölkerung. In diesem Zusammenhang weist die Stiftung auf die Petition „Grenzen öffnen für binationale Paare und Angehörige 1. Grades“, welche sich in der Euregio Bodensee an alle entsprechende Bundesämter richtet.

Kann man den Bundesrat aufhalten, wenn er zu weit geht?  Bei der aktuellen Situation an der Kunstgrenze sei er definitiv zu weit gegangen, meint die Stiftung.

Müssen wir jetzt einfach nur warten, ausharren, leiden und wieder von besseren Zeiten träumen. 

Und der Vergangenheit nachtrauern:  Zum Beispiel als die Kunstgrenze bei der 22. Vollversammlung des Europarates im Palais de l'Europe in Straßburg als Dokument für ein freies Europa ohne Grenzen - und als Meilenstein in der Geschichte der nachbarschaftlichen Beziehung der beiden Länder Deutschland und Schweiz - gewürdigt wurde.  „Aufbruch zu einer neuen Grenzkultur“, lautete die Ansprache der damaligen Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz zur Einweihung der Kunstgrenze. Ihre Rede kann noch heute auf www.admin.ch heruntergeladen werden. Müsste diese jetzt nicht umgeschrieben werden, nach diesem massiven Angriff auf die Kunst?

(Facebook: Meine Kunstgrenze / my artborder)